Kleingartenverein "Empor zum Licht" e.V.

Allgemeine Informationen


Meldung bei Einbruch oder Diebstahl

Wurde Ihnen etwas gestohlen, informieren Sie bitte unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 110 oder persönlich in der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.
Wichtig ist, dass jeder Diebstahl gemeldet wird. Nur so ist erkennbar, wo Schwerpunkte sind und die Polizei mit geeignete Maßnahmen entgegen wirken kann.
Es ist erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online, schriftlich per Post oder direkt in jeder Polizeidienststelle erledigen.

https://www.polizei.sachsen.de/de/onlinewache-anzeige-erstatten

Polizeidirektion Chemnitz                             Telefon:          +49 371 387-0
https://www.polizei.sachsen.de/de/pdc.htm

Polizeirevier Chemnitz-Nordost                    Telefon:          +49 371 387-102
https://www.polizei.sachsen.de/de/13120.htm

Polizeirevier Chemnitz-Südwest                   Telefon:          +49 371 5263-0
https://www.polizei.sachsen.de/de/13115.htm

Wer die Laubenversicherung über den Gartenverein hat, kann hier den Schaden melden:
                  Telefon:  +49 (0) 371 4043012           
                  E-Mail:    info@vaw-chemnitz.de
                       https://www.vaw-chemnitz.de/de/


Rollgerüst BGR01

Um allen, die eine Hecke an einem Hauptweg haben, die Pflege dieser zu erleichtern, stellen wir ab sofort diesen Gartenfreunden kostenfrei ein kleines Rollgerüst vom Typ BGR01 zur Verfügung um die geforderte Höhe von 1,80 m leichter realisieren zu können.

Das Gerüst steht natürlich auch denen zur Verfügung die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen müssen. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von 2,50 Euro/Tag oder 10,- € Euro/Woche kann sich mit uns in Verbindung gesetzt werden.

Bitte lesen Sie vor der Verwendung des Rollgerüstes die Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung.
(abgelegt auf der Homepage unter Service => Vereinsinterne Dokumente)

Wir freuen uns auf Euer Interesse



Pinwand im Restheim

auf vielfachem Wunsch von einigen Vereinsmitgliedern, bieten wir ab sofort eine Pinwand als Tausch und Suchbörse an. Die Pinwand befindet sich im Restheim.


Zu jedem Garteneinsatz kann man sich informieren bzw. Angebote aushängen.




Koniferen im Garten

Mit der neuen Rahmenkleingartenordnung, die seit 1.1.2020 in Kraft getreten ist, wurden sämtliche Nadelgehölz- und Koniferenarten im Kleingarten verboten. Dies gilt sowohl für einzeln stehende Bäume und Sträucher als auch für Hecken. Es dürfen nur solche Ziergehölze gewählt werden, die natürlich oder durch Schnittmaßnahmen auf einer Maximalhöhe von 2,5 m gehalten werden können.
Ein ausschlaggebender Punkt bei dem kompletten Verbot von Nadelgehölzen war, dass in unseren Kleingärten zahlreiche Wacholderarten vorhanden sind, die als Zwischenwirt für den Birnengitterrost fungieren und ihn so übertragen.
Viele Kleingärtner erkennen diese Gehölze nicht und wissen nicht, dass es sich um unsere Birnenbäume schädigende Gewächse handelt.
 

https://www.lsk-kleingarten.de/welche-pflanzen-sind-im-kleingarten-unzulaessig/