Aushänge

Information zu den Stromzählern
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen das die in den Lauben verbauten Stromzähler ein Eichdatum haben.
Wir bitten hiermit alle Gartenfreunde in Eigenverantwortung das Eichdatum zu kontrollieren und bei Ablauf der Frist sich selbstständig darum zu kümmern den Zähler zu tauschen.
Analoge Zähler sind für 16 Jahre geeicht und bei digitalen Zählern ist die Frist nach acht Jahren abgelaufen.
Alle Gartenfreunde die ihren Zähler wechseln müssen und keinen Fachmann zur Verfügung haben können sich bei unserem Vereinselektriker, Ronny Gipser Garten Nr. 69, melden und einen Termin zum Tausch vereinbaren.
Da wir als Verein beim Großhandel keine Möglichkeit einer Sammelbestellung haben, müssen von jedem Gartenfreund neue bzw. geeichte Zähler selbst organisiert werden.
Hinweis: siehe Deutsches Mess- und Eichgesetz
Zitat: „Ist die Eichfrist abgelaufen, darf der Zähler nicht mehr verwendet werden. Die Verwendung ungeeichter Zähler ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem sind die Meßwerte rechtlich unzulässig.“ Zitat Ende.
Nach dem Austausch muss zwingend an den Vorstand die Meldung eingehen, um Zählernummer und Zählerstände alt und neu zu dokumentieren.
Der Vorstand Chemnitz, den 30.08.2026
An alle Parkplatznutzer
Ab sofort wird der Parkplatz nicht mehr in den Arbeitseinsätzen in Ordnung gebracht. Ausgenommen ist das Pflegen der Hecke.
Daher:
Bezugnehmend auf die Parkplatzordnung hat ab sofort jeder Parkplatznutzer seinen angemieteten Stellplatz und die angrenzende Grünfläche persönlich in Ordnung zu halten.
Der Vorstand Chemnitz, den 11.08.2026